Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg Gekippt

Beherbergungsverbot Baden-Württemberg aufgehoben

Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg Gekippt

Lieber Gast,
 

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben.

Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Ihrem Wellnessurlaub im Schwarzwald steht – stand heute 15.10.2020 – somit nichts mehr im Wege. Selbstverständlich tun wir alles in unserer Macht stehende, Ihren Aufenthalt so sicher und unbeschwert wie möglich zu gestalten.

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Stand: 15. Oktober 2020, 13:50 Uhr